
Wird Gold im Speisenbereich verwendet erhält es als Lebensmittelzusatzstoff die Bezeichnung E 175. Gold wird beispielsweise zum Vergolden von Speisen, für Überzüge von Süßwaren und zur Verzierung von Pralinen eingesetzt. Metallisches Gold gilt als ungiftig, reichert sich im Körper nicht an und wird für gewöhnlich mit dem Rest der verdauten Nahrung wieder ausgeschieden.
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